WMS-Event.de – die Eventertainer ®

Büro- + Paketanschrift:
Bevenroder Straße 151
38108 Braunschweig

Agenturleitung: Dirk Wöhler | Betriebswirt

Veranstaltungskaufmann IHK| Projektleitung: Nils Fründ

Telefon: +49 (0) 531 3 6 8 8 8
Telefax: +49 (0) 531 36 36 88

eMail: info(at)wms-event.de

SteuerNr: 13/149/03788

Eventertainer® ist eine eingetragene Marke beim Marken- und Patentamt München.

Bildindex: , Dirk Wöhler, fotolia

Allgemeine Geschäftsbedingungen
DIRK WÖHLER | WMS-Event, Braunschweig

1. Allgemeines
1.1
Unsere Vertragspartner werden nachfolgend Auftraggeber, DIRK WÖHLER | WMS-Event als Auftragnehmer oder als DIRK WÖHLER | WMS-Event bezeichnet, ohne dass dies die rechtliche Einordnung der Vertragsbeziehungen präjudiziert.
1.2
Die nachstehenden Bedingungen sind fester Bestandteil und gelten ausschließlich für alle Lieferungen und Leistungen sowie sämtlicher Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer abgeschlossen werden, ohne dass es eines Wider-spruchs des Auftragnehmers gegen etwaige vom Auftraggeber gemachte Einschränkungen bedarf.
1.3
Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen, weitere Vereinbarungen und Nebenabreden, bedürfen der
Textform oder der ausdrücklichen Bestätigung durch DIRK WÖHLER | WMS-Event. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur soweit gültig, wie DIRK WÖHLER | WMS-Event sich damit ausdrücklich und schriftlich einverstanden erklärt.

2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1
Die Angebote von DIRK WÖHLER | WMS-Event sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge und Vereinbarungen werden ausschließlich erst dann verbindlich, wenn sie durch DIRK WÖHLER | WMS-Event schriftlich bestätigt worden sind.
2.2
Nur schriftliche Vertragserklärungen von DIRK WÖHLER | WMS-Event, insbesondere Leistungsangebote und Angebots annehmen,
verpflichten DIRK WÖHLER | WMS-Event. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung durch DIRK WÖHLER | WMS-Event.
2.3
Ein Vertragsabschluss kommt nur zustande, wenn dieser schriftlich niedergelegt und der Vertrag rechtswirksam unterschrieben ist. Vertragsänderungen und neue Angebote müssen schriftlich abgefasst und/oder bestätigt werden.

3. Leistungsumfang
3.1
Zu den Leistungen des Auftragnehmers zählen insbesondere alle Sach- und Dienstleitungen, die zur Durchführung der im Auftrag gegebenen Veranstaltung erforderlich sind.
3.2
Der genaue Gegenstand der Leistung ergibt sich aus dem zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer geschlossenen Ver-trag.
3.3
Alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen und angelieferten Gegenstände und Materialien stehen und bleiben im Eigen-tum von DIRK WÖHLER | WMS-Event und müssen unverzüglich nach Beendigung der Veranstaltung an DIRK WÖHLER | WMS-Event zurückgegeben werden.

4. Lieferzeit
4.1
Die in der jeweilig gesondert getroffenen Vereinbarung angegebenen Liefer- und Leistungstermine sind grundsätzlich verbindlich.
4.2
DIRK WÖHLER | WMS-Event wird jedoch von der Lieferverpflichtung frei, wenn DIRK WÖHLER | WMS-Event der Erfüllung ihrer Verpflichtung durch den Eintritt von unvorhersehbaren außergewöhnlichen Umständen gehindert wird, die sie trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, z.B. bei höherer Gewalt, Betriebsstörungen wie Streik oder Aussperrung, behördlichen Eingriffen, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe usw., und wenn durch die oben angegebenen Um-stände die Lieferung oder Leistung unmöglich wird. Bei allen angegebenen Hinderungsgründen ist es unerheblich, ob sie beim Auftraggeber oder bei DIRK WÖHLER | WMS-Event entstehen.
4.3
Wird DIRK WÖHLER | WMS-Event aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen von der Lieferverpflichtung frei, so entfallen etwaige
hieraus hergeleitete Schadenersatzansprüche und Rücktrittsrechte des Auftraggebers.
4.4
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer den Veranstaltungsort zu dem im Vertrag angegebenen Zeitpunkt des Beginns des Aufbaus zugänglich zu machen.

5. Lieferung ins Zollausland und an exterritoriale Missionen
5.1
Die anfallenden Kosten und Gebühren, z.B. für Zolldeklarationen und –abfertigung, Luftfracht und Landtransport, Einfuhrpapiere, Proforma-Rechnungen, Pflanzenschutzzeugnis, Veterinärzeugnisse, Personalkosten wie Hotelunterkunft, Spesen, Stundensätze, Visagebühren, Transfer vor Ort gehen zu Lasten des Auftraggebers.
5.2
Die Zollfreigabe der Waren hat der Auftraggeber bei zuführen.

6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1
Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung oder in dem Vertrag angeführten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, die am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen wird.
6.2
Der Kaufpreis, die Preise für Lieferungen, Leistungen und verauslagte Kosten sind nach den im Vertrag angegebenen Zahlungsbedingungen fällig.
6.3
DIRK WÖHLER | WMS-Event behält sich vor, eine Anzahlung auf Leistungen in angemessener Höhe vom Auftraggeber zu verlangen.
6.4
Der offene Saldo der Schlussrechnung ist unverzüglich ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig.
6.5
Im Falle eines Zahlungsverzuges ist DIRK WÖHLER | WMS-Event berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweils gültigen Bundesbank- Diskontsatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Verzugsschadens bleibt DIRK WÖHLER | WMS-Event vorbehalten.
6.6
Wechsel oder Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zah-lung.
6.7
Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers ist nur möglich, soweit es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt.
6.8
Für alle Aufträge werden dem Auftraggeber die bis zum Zeitpunkt der Abbestellung nachgewiesenen Kosten in Rechnung gestellt. Weitere Schadenersatzansprüche bleiben von dieser Regelung unberührt.

7. Beanstandungen
7.1
Beanstandungen sind unverzüglich mündlich dem ausführenden Veranstaltungsleiter von DIRK WÖHLER | WMS-Event mitzuteilen.
7.2
Offensichtliche Mängel und Fehlleistungen müssen vom Auftraggeber unverzüglich mündlich bzw. telefonisch, spätestens jedoch innerhalb von zwei Tagen nach Veranstaltungsende schriftlich bei DIRK WÖHLER | WMS-Event angezeigt werden. Andernfalls sind hierfür alle weitergehenden Ansprüche ausgeschlossen.

8. Gefahrübergang und Haftung
8.1
Bei Anlieferung des Materials hat der Auftraggeber dies zu überprüfen. Im Falle von Reklamationen gilt Ziffer 7.
8.2
Der Auftraggeber übernimmt während der gesamten Veranstaltungsdauer (vereinbarte Veranstaltungsdauer zzgl. Des überschreitenden Zeitraumes und der Auf- und Abbauzeit) die Haftung für die Sicherheit des vom Auftragnehmer am Veranstaltungsort eingesetzten Personals und des eingebrachten Materials.
8.3
Für Schäden die durch Personen, die nicht Wöhler Music + Show angehören, entstehen, haftet der Auftraggeber.
8.4
Kann der Vertragsgegenstand durch ein Verschulden des Auftraggebers nicht erbracht werden, so haftet der Auftraggeber mit den vollen Kosten des Vertragsgegenstandes.
8.5
DIRK WÖHLER | WMS-Event haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit in der Höhe unbegrenzt.
8.6
Die vom Auftragnehmer am Veranstaltungsort eingebrachten Materialien und Anlagen müssen während der Nacht von Wachleuten In der Verantwortung des Auftraggebers bewacht werden.

9. Rücktritt vom Vertrag
9.1
Im Falle der Verhinderung des Auftraggebers oder aus einem anderen, vom Auftraggeber zu vertretendem Grunde, erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, eine finanzielle Entschädigung zu leisten. Tritt der Auftraggeber früher als drei Monate vor dem Veranstaltungstermin zurück, verpflichtet er sich 25 % der Gesamtnettoauftragssumme zzgl. der gesetzlichen MwSt. binnen 5 Werktagen nach Erklärung des Rücktritts auf das Konto des Auftragnehmers zu überweisen. Tritt der Auftraggeber zwischen der 12. und der 6. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, verpflichtet er sich 50% der Gesamtnettoauftragssumme zzgl. der gesetzlichen MwSt. binnen 5 Werktagen nach Erklärung des Rücktritts auf das Konto des Auftragnehmers zu überweisen, bei jedem späteren Rücktritt 70 % der Gesamtnettoauftragssumme zzgl. der gesetzlichen MwSt..
9.2
DIRK WÖHLER | WMS-Event kann vom Vertrag zurücktreten, wenn eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste o.a. konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt werden.
9.3
Wenn der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktritt, oder wenn die Lieferung aus Gründen nicht ausgeführt wird, die der Auftraggeber zu vertreten hat, dann hat der Auftraggeber für die Aufwendungen und den entgangenen Gewinn des Auftragnehmers eine pauschale Entschädigung von 10% der Gesamtnettoauftragssumme zu zahlen.
9.4
Ein Rücktrittsrecht vom Vertrag besteht für den Auftraggeber und den Auftragnehmer bis zum zehnten Tag nach der Unterzeichnung, und bedarf der Textform. Datum des Poststempels.
9.5
Änderungen und Streichungen sowie die Aufhebung auch nur einzelner Bestimmungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit ausdrücklich der Textform.

10. Abgaben und allgemeine Leistungen
10.1
Abgaben aller Art (GEMA) hat ausdrücklich der Auftraggeber zu entrichten, auch für die eingesetzten und überspielten Tonträger.
10.2
Der Auftragnehmer übernimmt diese Abgaben nur, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wird.
Der Auftragnehmer behält sich vor, entstehende Kosten auf den Auftraggeber zu übertragen.
10.3
Energie und Wasserkosten gehen grundsätzlich zu Lasten des Auftraggebers.
10.4
Für das Personal von DIRK WÖHLER | WMS-Event sollten angemessene, verschließbare Umkleidemöglichkeiten mit WC und Waschmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsraumes zur Verfügung stehen.
10.5
Das Catering für das Personal von DIRK WÖHLER | WMS-Event (nicht alkoholische Getränke, Kaffee, Tee, Vollpension) geht selbstverständ-lich zu Lasten des Auftraggebers.
10.6
Die Unterbringung des Personals von DIRK WÖHLER | WMS-Event, die im Auftrag einzeln benannt werden, trägt der Auftraggeber.

11. Künstler
11.1
Künstler sind keine Angehörigen von DIRK WÖHLER | WMS-Event.

12. Werbung
12.1
Wir behalten uns vor, in angemessenem Maße, neue Kunden während der Veranstaltung zu werben.
12.2
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass DIRK WÖHLER | WMS-Event den Namen des Auftraggebers, sowie Bild-, Ton- und Videoaufnahmen von der jeweiligen Veranstaltung für seine Referenzen, z.B. auch Social-Media-Beiträge, verwenden darf.

13. Verwendung von Kundendaten
13.1
DIRK WÖHLER | WMS-Event ist berechtigt, alle Daten, die die Geschäftsbedingungen mit dem Auftraggeber betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten.

14. Teilunwirksamkeit
14.1
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen vertraglichen Bestimmungen verpflichten sich die Vertragsparteien, diese unverzüglich im Wege ergänzen-der Vereinbarungen durch eine solche schriftliche Abrede zu ersetzen, die dem Ergebnis der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.

15. Gerichtsstand
15.1

Gerichtsstand im Falle gerichtlicher Auseinandersetzungen aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten gilt ausschließlich der Gerichtsstand Braunschweig.

16. Anwendbares Recht
16.1
Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland